Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Verkehrsrecht / Verkehrszivilrecht
Sie sind in einen Verkehrsunfall mit Schäden geraten? Sie sind sich unsicher ob Sie eine Mitverantwortung trifft? Sie haben keine Mitschuld und trotzdem zahlt der Gegner oder seine Versicherung Ihren Schaden nicht? Wie berechnet man das Schmerzensgeld?
Die Versicherungen müssen in vielen Fällen sogar die Anwaltskosten übernehmen!
Wir kennen Ihre Rechte und setzen uns für Sie ein:
- Ermittlung Ihrer Ansprüche – wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung, Schadenersatz, Haushaltsführungsschaden u.a.
- Vollständige Abwicklung der Angelegenheit – Sie brauchen nur die notwendigen Unterlagen vorzulegen
- Verteidigung Ihrer Interessen gegenüber Versicherungen – Ihnen steht oft mehr zu, als Sie denken!
- Beratung und Betreuung aus einer Hand – auch bei Ermittlungsverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht
- Ermittlung der Ihnen zustehenden Schmerzensgeldbeträge für HWS-Schäden (Halswirbelsäulen-Distorsion / Schleudertrauma), Frakturen, Schockschäden u.a.
Akzeptieren Sie nie den Sachverständigen oder Gutachter der Versicherung! Wir verbinden Sie mit einem unabhängigen Gutachter.
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich nach dem Unfall. Nehmen Sie keine Angebote vom Gegner an! Wir klären Sie vorher auf. Versicherungen werden nie freiwillig Ihre vollen Ansprüche begleichen. Lassen Sie sich nicht übervorteilen! Wir prüfen und stärken Ihre Position!
Verkehrsstrafrecht / Ermittlungsverfahren
Es wird gegen Sie wegen Fahrerflucht / Unfallflucht, Teilnahme am unerlaubten Fahrzeugrennen oder wegen Alkohol am Steuer ermittelt? Ihnen wurde darüber hinaus auch ein Fahrverbot auferlegt oder die Fahrerlaubnis direkt entzogen?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg hilft Ihnen gerne im Verkehrsstrafrecht weiter:
- Prüfung Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten – oft unterlaufen den Polizeibeamten Fehler, die zum Fahrverbot führen
- Oft kann die Einstellung des Verfahrens erreicht werden, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt
- Wir ermitteln für Sie, ob Ihre Fahrerlaubnis zu Recht entzogen wurde
- Häufig wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zu Unrecht unterstellt – gehen Sie nie ohne anwaltlichen Verteidiger vor
- Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen einen Strafbefehl – die gerichtliche Entscheidung kann häufig noch verändert werden
- Geben Sie gegenüber der Polizei als Beschuldigter keine Erklärungen ab, ohne einen Anwalt zu konsultieren!
- auch helfen wir Ihnen weiter bei folgenden Vorwürfen: Alkohol am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsrennen u.a.
Beachten Sie die Fristen im Bußgeldverfahren oder Strafverfahren. Lassen Sie diese niemals ablaufen ohne vorheriger Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir verlängern für Sie die Frist und fordern Ihre Ermittlungsakte ein.
Fahrerlaubnisrecht | Ordnungswidrigkeiten | Fahrverbot
Unsere Kompetenzen erstrecken sich auch auf behördliche Verfahren im Verkehrsrecht. Wir haben die richtigen Antworten für Sie:
- Wurde das Bußgeld der Höhe nach richtig festgesetzt? Oder wurde das Bußgeld zu Unrecht verhängt?
- Wann verfallen meine Punkte in Flensburg? Und wie kann ich Punkte im Fahreignungsregister abbauen?
- Wie wehre ich mich gegen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Was genau muss ich bei einer Fahrtenbuchauflage beachten?
- Mir droht eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) oder auch Idiotentest genannt. Wie bereite ich mich darauf vor?
Auch wenn Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung per Blitzer / Radar festgehalten wurde oder Ihnen andere Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen werden. Es besteht häufig die Möglichkeit sich dagegen effektiv zur Wehr zu setzen. Setzen Sie Ihren Führerschein nicht aufs Spiel! Kontaktieren Sie uns!
Kostenlose und unverbindliche telefonische Kontaktaufnahme
Betreuung vom spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht
Zuverlässige Durchsetzung Ihrer Ansprüche
gerichtliche- und außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen
Betreuung über Fernkommunikation möglich
Stärkung Ihrer Position gegen hartnäckige Versicherungen
Erarbeitung von Strategien zum optimalen Vorgehen
Sie können uns telefonisch erreichen oder Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Wir melden und zurück!
Anschrift: Neuer Wall 75, 20354 Hamburg:
Wegbeschreibung: Sie finden uns in dem Bürgermeisterhaus im 4.OG am Neuen Wall 75, Hamburg. Der Eingang zum Gebäude befindet sich seitlich der “CHANEL Boutique”. Unser Briefkasten ist innen gelegen und befindet sich am Eingang zu unseren Kanzleiräumlichkeiten im 4.OG.
Unsere Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 09:00 bis 18:00 Uhr (Termine bitte nur nach vorheriger Absprache)